Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, wie die Elternmitwirkung an unserer Schule funktioniert, sind hier die wichtigsten Gremien aufgeführt, in denen wir Eltern uns aktiv einbringen können, damit wir so unser Elternrecht, welches das Gesamtwohl aller Schüler und deren Erziehungsberechtigten zum Ziel hat, wahrnehmen können.
- Klassenelternvertreter: In den einzelnen Klassen der KGS werden je zwei Elternsprecher sowie bis zu drei Klassenkonferenzmitglieder gewählt.
- Schulelternrat („SER“): Die Elternvertreter und -vertreterinnen aller Klassen bilden zusammen den Schulelternrat. Pro Schuljahr finden 3 Elternratsversammlungen statt. Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Schulelternratsvorstand (SERVO) sowie die Mitglieder der verschiedenen Gremien.
- Schulelternratsvorstand (SERVO): Dieser besteht aus den beiden Vorsitzenden, je 2 Vertreter für die Jahrgänge 5 /6, 7/8, 9/10 und der Sekundarstufe II. Hinzu kommen 1 Inklusionselternvertreter, 1 Vertreter des Standortes Nörten und der Vorsitzende des Fördervereins, sofern es sich um ein Elternteil handelt. Im Vorstand werden die Sitzungen des Schulelternrates vorbereitet und Beschlüsse umgesetzt. Der Vorstand trifft sich in der Regel während der Schulzeit jeden 2. Mittwoch im ungeraden Monat. Die Protokolle der Sitzungen des SERVO werden an alle Elternvertreter verteilt.
Gremien und Konferenzen mit Elternbeteiligung
(1) Schulvorstand: Der Schulvorstand ist das zentrale Beschlussgremium der Schule. Er besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus 8 Lehrkräften (einschließlich des Schulleiters) und je 4 Vertretern der Eltern und Schüler. Lehrkräfte, Eltern und Schüler/innen entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit.
(2) Gesamtkonferenz (GK): Die Gesamtkonferenz dient der Information, der Beratung und der Beschlussfassung aller pädagogischen Fragen der Schule. Sie setzt sich zusammen aus allen Lehrern und Mitarbeitern an der Schule und je 18 Eltern- und Schülervertretern.
(3) Jahrgangskonferenzen: Für die Jahrgänge 5/6, 7/8, 9/10 und der Sekundarstufe II werden je 3 Elternvertreter und 3 Stellvertreter gewählt. Die Jahrgangskonferenzen finden in der Regel 1 x pro Halbjahr statt.
(4) Fachbereichssitzungen: An den Fachbereichssitzungen (Sprachen, Gesellschaft, Musisch- Künstlerischer Bereich, Mathe/ Naturwissenschaften, Arbeit-, Wirtschaft-, Technik und Ganztag/ Sport), die mindestens 1 x pro Halbjahr stattfinden, nehmen je 3 stimmberechtigte Elternvertreter teil.
(5) Kreiselternrat: Der Schulelternrat entsendet für 2 Jahre je einen Vertreter und dessen Stellvertreter für die Sitzungen des Kreiselternrates.
Rechte und Pflichten der Elternvertretung
Die Rechte der Elternvertreter in der Schule gewähren Mitwirkung. Die Pflichten der Elternvertreter sind, für Kooperation und das Zusammenwirken von allen am Lernen und Lehren Beteiligten – Lehrer – Schülern – Eltern zu sorgen, damit wir gemeinsam unser Ziel erreichen können.
Liebe Eltern, machen Sie mit und bringen Sie sich mit ein. Lassen Sie uns unsere Rechte nutzen und unsere Pflichten wahrnehmen!
Kontakt: elternrat-vorstand@kgsmoringen.com